Als Landesorganisation nimmt die LAG eine Schnittstellenfunktion zwischen dem Förderprogramm des Niedersächsischen Sozialministeriums "Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten" und den Zuwendungsempfängern und den Adressaten des Programms wahr. Wir beraten und begleiten Projekte im Rahmen der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten".
Formularübersicht (77 KB).
Richtlinie (56 KB)
Intention Richtlinie (144 KB)
Mittelanforderung (23 KB)
Antrag (66 KB)
Antragbegruendung A2 (31 KB)
Finanzierungsplan A3 (48 KB)
Merkblatt (57 KB)
Jährlicher Nachweis (32 KB)
Abschlussfragen_A5 (31 KB)
VN Übersicht A7 (128 KB)
Einfacher Nachweis A1 (19 KB)
VN Ausgaben 1b (20 KB)
VN Einnahmen 1a (20 KB)