Mitgliedschaft

Papierfiguren Die Grundlagen einer Mitgliedschaft in unserem Verband regelt die Satzung. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person und jeder nichtrechtsfähige Verein und jede Gesellschaft werden, die den Zweck, die Aufgaben und Ziele des Verein unterstützen und die Satzung anerkennen. Nicht rechtsfähige Zusammenschlüsse haben ihren Aufnahmeantrag durch fünf Unterschriften zu bestätigen. Der Vorstand stellt die Mitgliedsanwartschaft fest. Über die endgültige Aufnahme in den Landesverband entscheidet die nächste Mitgliederversammlung. Zunächst muss ein schriftlicher Antrag (siehe Beitrittsformular) eingereicht werden.
Die Mitgliedschaft schließt einen Jahresbeitrag ein, der dem Anmeldeformular zu entnehmen ist.

Die Mitarbeiter / -innen der Landesgeschäftsstelle stehen für ein vorausgehendes Gespräch jederzeit gern zur Verfügung.

PDF-Logo Selbstverständnis (260 KB)
PDF-Logo Satzung (148 KB)
Word-Logo Beitrittsformular (194 KB)