Satzung

Verbesserung der Lebenswelt von Menschen in benachteiligten Wohngebieten ist oberstes Anliegen des Vereins. Diesem Anspruch folgt die dem Verein zugrunde liegende Satzung.
Präambel (aus der LAG-Satzung)
Soziale Brennpunkte sind Wohngebiete, in denen die Lebensbedingungen der Bewohnerinnen und Bewohner und die Entwicklungschancen und Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen in besonderem Maße von negativen Faktoren bestimmt werden. Es handelt sich um Wohnbezirke
- mit einer überdurchschnittlich großen Anzahl von Menschen, die nahe am
Existenzminimum leben
- mit einer überdurchschnittlich hohen Belegdichte
- mit einer unterdurchschnittlichen
Infrastruktur.
Die Verbesserung der Lebenswelt von Menschen in benachteiligten Wohngebieten ist oberstes Anliegen des Vereins. Der Verein fördert die Selbsttätigkeit dieser Menschen. Absicht ist eine gerechte, gesunde Lebenswelt und die Teilnahme aller Menschen im
Gemeinwesen.
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