Selbsthilfe-Richtlinie

Sie haben eine Idee für ein Projekt in einem benachteiligen Stadtteil und brauchen finanzielle Unterstützung? Dann können Sie sich direkt an uns wenden.

Als Koordinierungsstelle für die „Selbsthilfe-Richtlinie“ beraten und begleiten wir Sie von der Idee bis zur Umsetzung. Mit der „Selbsthilfe-Richtlinie“ fördert das Land Niedersachsen Projekte zur Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit in „Sozialen Brennpunkten“, insbesondere wenn die Projekt zur Stärkung der Selbsthilfekräfte der dort wohnenden Personen beitragen.

Wir bündeln die Anträge und stellen auf der Grundlage der Auswahl der Projekte als Erstempfänger einen Antrag beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Hier können Sie einen Förderantrag einreichen

Zu allen Fragen: Sprechen Sie uns einfach an unter 0511 – 7010709 oder schreiben Sie eine E-Mail an:

selbsthilfe-richtlinie@lag-nds.de

 

Selbsthilfe-Richtlinie : Zuwendung des Landes Niedersachsen zur „Förderung von Selbsthilfegruppen und Trägern von Initiativen zur Aktivierung der Selbsthilfe in sozialen Brennpunkten“, gemäß §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung

Koordinierungsstelle

Beauftragte Koordinierungsstelle zur Abwicklung des Programms ist die

LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V.

Stiftstraße 15, 30159 Hannover,

Tel: 0511–701 07 09 (Zentrale)

selbsthilfe-richtlinie@lag-nds.de

Beratung

Der jeweilige Maßnahmeträger wird durch die Koordinierungsstelle bei der Antragstellung beraten und bei der Umsetzung seines jeweiligen Projektes begleitet. Eine Erstberatung erfolgt telefonisch. Um die Abgabefristen zu wahren, ist es ratsam, sich bereits bei der Ideenentwicklung an die Koordinierungsstelle zu wenden.

Besuch vor Ort

Die Koordinierungsstelle besucht vor Auswahl der Projekte sowie in ausgewählten Abständen während der gesamten Umsetzungsphase die Maßnahmenträger vor Ort.

Abgabefrist bei der LAG SB

Die Anträge auf Förderung sind (unabhängig von Feiertagen und Wochenenden) der LAG SB wie folgt einzureichen. Die Maßnahmenträger reichen ihre Anträge bis 31. Oktober (erste Antragsrunde) bzw. bis 30. April (zweite Antragsrunde) eines Kalenderjahres bei der LAG SB ein. In begründeten Einzelfällen besteht auf Anfrage bei der LAG SB die Möglichkeit außerhalb dieser Fristen Anträge einzureichen.

Die LAG SB koordiniert und bündelt die Anträge und stellt auf der Grundlage der Auswahl der Projekte als Erstempfänger einen Antrag beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Kontakt
Heribert Simon und Jannika Huesmann
LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen e.V.
Stiftstraße 15, 30159 Hannover
0511 – 701 07 09 (Zentrale)